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Umgang mit Kampfhunden in Ländern und Kommunen:Unübersichtliche RegelvielfaltFür den Umgang mit gefährlichen Hunden besteht in Deutschland eine Vielzahl von Vorschriften. Zuständig sind die Länder sowie die Kommunen, die bei Ländersachen ein Mitspracherecht haben. Der Bund hingegen hat bislang bei Fragen der Hundehaltung eine Gesetzgebungskompetenz abgelehnt und auf das Polizei und Ordnungsrecht der Länder verwiesen. Seit vor etwa zehn Jahren eine heftige Diskussion über die so genannten Kampfhunde begann, haben Bundesländer und zahlreiche Kommunen versucht, das Problem mit unterschiedlichen Gesetzen, Erlassen und Verordnungen in den Griff zu bekommen. Maulkorb- und LeinenzwangAls eines der ersten Bundesländer hatte Bayern 1992 eine strenge Kampfhunderegelung eingeführt, nach der Zucht und Kreuzung von Kampfhunden verboten und für die Haltung eines Kampfhundes eine Erlaubnis vorgeschrieben wurde. In Hamburg war eine rigide Verordnung 1991 zwar vom Senat erlassen, dann 1992 aber nach Klagen von Hundehaltern gerichtlich gekippt worden. Später wurden vielerorts Maulkorb- und Leinenzwang sowie Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Hundehalter vorgeschrieben. Für Verstöße wurden saftige Bußgelder angedroht. Der Weg über den GeldbeutelZahlreiche Kommunen wählten den Weg über den Geldbeutel: Sie schraubten die Steuersätze speziell für Kampfhunde hoch. Nicht alle Vorhaben waren erfolgreich. Hundehalter klagten zum Teil erfolgreich unter anderem gegen ein Haltungsverbot für Kampfhunde oder den Leinenzwang. Empfehlungskatalog der InnenministerAnfang Mai 2000 versuchten die Innenminister der Länder auf ihrer Frühjahrskonferenz, der Vorschriften-Vielfalt eine gewisse Einheitlichkeit zu geben. Auf ein komplettes Verbot bestimmter Rassen konnten sie sich nicht einigen. Es kam aber ein Empfehlungskatalog heraus, nach dem die Länder die Zucht von besonders aggressiven Hunden und den Handel mit ihnen verbieten wollen. Außerdem sollen Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfungen für Hundehalter eingeführt werden. Die Dressur auf aggressives Verhalten soll danach verboten werden. Einzelne gefährliche Hunde sollen künftig auf amtliches Gebot kastriert oder sterilisiert werden können. Umsetzung bleibt problematischProblematisch bleibt bei neuen und alten Vorschriften deren Umsetzung. Die Polizei, so beklagt beispielsweise die Hamburger Innenbehörde, kann erst eingreifen, wenn etwas passiert ist. Dafür, dass Gesetze und Vorschriften über die Hundehaltung eingehalten werden, seien dagegen die Bezirks- und Ortsämter zuständig. Die aber seien überlastet und könnten häufig erst nach Hinweisen aus der Bevölkerung eingreifen. dpa
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| Geändert am 27. Juni 2000 18:08 von aj | ||||