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SYD-NEWS>Die Sache mit dem Mitbringsel
Volker Helds australisches TagebuchSchon wieder Politik, werden Sie jetzt sagen, damit wollen wir nichts zu tun haben. Die Skandale der vergangenen Monate lassen grüssen. Ob Kohl, Schäuble, Koch oder wer auch immer, an dieser Stelle muss das bitte nicht sein. Gemach, gemach: Ich kann Ihre Abneigung gegenüber den zunächst hoch gestellten und dann tief gefallenen Männern (und Frauen) verstehen. Ist nicht mein Ding, erfahren zu müssen, dass es auch in der Politik nicht mit rechten Dingen zugeht. Deswegen noch einmal in aller Deutlichkeit: Politik ist für den heutigen Tag an dieser Stelle tabu. Nicht jede Abkürzung muss nämlich was mit Politik, also mit Parteien, zu tun haben. B Y O kandidiert mit Sicherheit nicht für den nächsten Kreistag geschweige denn für den Europarat. B Y O ist auch keine chemische Formel, hinter der sich irgendein neues Mittelchen zur Leistungssteigerung verbirgt, also keine Weiterentwicklung von E P O oder des Wachstumhormons H G H. Und Schweinkram ist B Y O schon gar nicht. "Bring your own" mit ins RestaurantNeugierig geworden? Gut. Dann lösen wir das kleine Rätsel auf. B Y O bedeutet nicht anderes als "bring your own", also, man kann seine eigene alkoholischen Getränke in ein Restaurant mitbringen, weil es keine Lizenz zum Alkoholausschank besitzt. Und die entsprechenden Häuser haben natürlich das Schild mit dem B Y O in der Nähe des Eingangs deutlich sichtbar angebracht. Sonst wäre es dem Geschäft gewiss abträglich. Also rein in den nächsten Supermarkt und Bier oder Wein gekauft und dann ab in irgendein B Y O-Restaurant? So einfach ist das auch wieder nicht. Denn der normale Supermarkt führt eigentlich keine alkoholischen Getränke. Da beginnt die Suche von Neuem. Nur nicht verzagen. Die Hilfe ist nah. Bottle shops oder Liqueur stores gibt es wie Sand am Meer, sind die richtigen Adressen, in denen sich der Aussie mit Alkoholika eindeckt. Ware wird in braune Packpapiertüten verpacktDie Ware in braune Packpapiertüten verpackt, um ja nicht als Trinker in der Öffentlichkeit aufzufallen, verlässt der Kunde das einschlägige Geschäft, um nun endlich dem oppulenten Mahl in einem B Y O- Restaurant zu fröhnen. Hin und wieder kassiert der Besitzer eine geringe Gebühr für das Benutzen seiner Gläser, "bestraft" den Gast also, dass er überhaupt sein Etablissement betreten hat. Das geschieht zum Glück immer seltener, weil die Wirte erkannt haben, dass sie sich mit diesem Obulus das eigene Geschäft zerstören. Wer möchte schon gerne sein eigener Totengräber sein? Und was würden deutsche Wirte sagen, wenn jeder Gast seinen eigenen "Sprit" mitbringen dürfte? Dass es sich bei B Y O nicht um eine politische Partei handelt, dürfte jetzt klar sein. Schön, dass Sie nicht direkt weitergeblättert haben! |
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| Geändert am 21. September 2000 13:59 von sab | |||||||