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Steuerprozess um Ex-Eintracht Frankfurt-Profi Yeboah

Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafen

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Gezerre um Stürmer Anthony Yeboah: Schloss er bei der Eintracht einen lohnsteuersparenden Werbevertrag nur zum Schein ab?

Frankfurt/Main - Im Steuerprozess um den ehemaligen Eintracht Frankfurt-Profi Anthony Yeboah hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zur Bewährung für den ehemaligen Schatzmeister des Fußball-Bundesligisten, Wolfgang Knispel, und den Ex-Vizepräsidenten Bernd Hölzenbein beantragt.

Gefordert wurden zwei Jahre Haft wegen Lohnsteuerhinterziehung für Knispel, ein Jahr für Hölzenbein und 15 Monate wegen Beihilfe zur Hinterziehung für Yeboahs Ex-Berater Johannes van Berk. Die Verteidigung plädierte am Dienstag vor dem Landgericht in allen drei Fällen auf Freispruch. Das Urteil in dem seit dem 3. August andauernden Prozess soll nach über sechs Monaten am 15. Februar (10.00 Uhr) verkündet werden.

Yeboah-Urteil in der Revision

Das Verfahren gegen Yeboah war vorher abgetrennt worden. Am 2. Januar hatte das Landgericht den Ghanaer wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 360.000 Mark verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig ein. Für den HSV-Profi hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung sowie eine zusätzliche Geldstrafe von 300.000 Mark gefordert.

Scheinvertrag sollte Lohnsteuer-Million sparen

Nach Überzeugung des Staatsanwalts hatten die Angeklagten Knispel und Hölzenbein nach gemeinsamem Tatplan im Jahr 1993 eine Zahlung in Höhe von 2,3 Millionen Mark an Yeboah durch einen Scheinvertrag über den Erwerb von Werberechten Yeboahs verschleiert, um die sonst fällige Abführung von mehr als einer Million Mark Lohnsteuer zu vermeiden.

Verteidiger verlangt Freispruch

Auf Freispruch für alle drei Angeklagten plädierten die Verteidiger. Der Vertrag über den Erwerb der Werberechte sei kein Scheinvertrag gewesen, erklärten die Anwälte übereinstimmend. Für den Umstand, dass die Werberechte in den folgenden Jahren von der Eintracht kaum ausgewertet worden seien, seien die Angeklagten Knispel und Hölzenbein nicht mehr verantwortlich, weil sie damals bereits ihre Funktionen im Verein aufgegeben hätten.

dpa

Geändert am 6. Februar 2001 15:38 von to
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