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Samstag, 20. Mär. 10

Stutt­gart - Bei Unfäl­len im Winter sollten Auto­fah­rer die Bremss­puren auf ver­schnei­ter oder eis­glat­ter Fahr­bahn mit far­bigen Gegenstän­den mar­kie­ren. Dies erlei­chert zum Bei­spiel das Anfer­tigen von Beweis­fotos.

Schles­wig - Eine ange­passte Fahr­weise ist unter win­ter­lichen Bedin­gun­gen in mehr­facher Hin­sicht wich­tig. Zum einen wegen der eigenen Sicher­heit - zum anderen hat die Fahr­weise Ein­fluss auf einen mög­lichen…

München - Für rau­chende Auto­fah­rer kann es teuer werden, wenn es wegen einer aus der Hand gefal­lenen Ziga­rette zu einem Unfall kommt. Darauf macht der Auto­mobilclub Kraft­fah­rer-Schutz (KS) in Mün­chen…

Coburg - Beim Dieb­stahl eines Autos erlischt der Kasko-Ver­siche­rungs­schutz, wenn der Besit­zer den Fahr­zeug­schlüs­sel nicht aus­rei­chend sicher auf­bewahrt hat. Das hat das Land­gericht Coburg ent­schie­den.

Karls­ruhe - Wer nach einem Unfall einen Ersatz­wagen zu einem erhöh­ten Tarif mietet, bleibt künftig mög­licher­weise auf einem Teil seiner Kosten sitzen.

Ber­lin/Köln - Rad­fah­rer dürfen auf Fußgän­ger-Über­wegen „rol­lern”. Sie dürfen einen Fuß auf ein Pedal stellen und mit dem anderen wie bei einem Tre­trol­ler anschie­ben, berich­tet der Anwalt- Such­ser­vice in Köln.

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Unfallspuren im Schnee mit Gegenständen markieren

Stuttgart - Bei Unfällen im Winter sollten Autofahrer die Bremsspuren auf verschneiter oder eisglatter Fahrbahn mit farbigen Gegenständen markieren. Dies erleichert zum Beispiel das Anfertigen von Beweisfotos.

Für die Schadensregulierung der Versicherung sei es wichtig, alle Unfallspuren möglichst genau festzuhalten, empfahl Rainer Hillgärtner, Pressesprecher des Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart, in einem dpa/gms-Gespräch. Am Wochenende hatten sich in mehreren Bundesländern nach starken Schneefällen und Blitzeisbildung etliche Verkehrsunfälle ereignet.

Weil sich auf Schnee oder eisglatter Straße die sonst übliche Kreide zum Markieren von Spuren nicht eignet, sollten im Winter stattdessen Taschentücher, Zigarettenschachteln oder Wollschals verwendet werden, rät Hillgärtner. Falls eine Kamera vorhanden ist, sollte die Unfallstelle dann aus allen Perspektiven fotografiert werden. Auf diese Weise lasse sich auch bei verschneiter oder spiegelglatter Fahrbahn das Unfallgeschehen besser rekonstruieren.

Grundsätzlich gelten bei Unfällen im Winter allerdings die selben Verhaltenstipps wie im Sommer. So sollten laut dem ACE-Sprecher die Namen und Anschriften von Unfallzeugen notiert werden. Auch die Unfallbeteiligten sollten ihre Personalien austauschen. Schließlich ist es ratsam, Name und Anschrift der Versicherung des Unfallverursachers und dessen Versicherungsnummer in Erfahrung zu bringen. Wird eine Unfallskizze angefertigt, sind darauf neben dem Straßenverlauf auch die Standorte der Fahrzeuge, deren Kennzeichen und Abstandsmaße etwa zum Fahrbahnrand zu dokumentieren. Im Bild festzuhalten sei auch das Kennzeichen des Unfallgegners.

„Um späteren Streit zwischen Unfallbeteiligten zu vermeiden, sollte im Zweifel immer die Polizei zur Unfallaufnahme beziehungsweise zur Beweissicherung gerufen werden”, rät Hillgärtner. Der ACE-Sprecher weist allerdings darauf hin, dass die Beamten nicht verpflichtet sind, an den Unfallort zu kommen, um Fragen privater Interessen zur Schadensregulierung zu klären. Die Pflicht zur polizeilichen Unfallaufnahme bestehe nur, wenn Personenschäden zu beklagen sind oder wenn von einer Verkehrsstraftat auszugehen ist.

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/a/service/auto/recht/t/rzo113756.html
Montag, 20. Dezember 2004, 16:18 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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