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Donnerstag, 18. Mär. 10
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Mobiles
Bagatellschäden bis Jahresende der Versicherung melden Berlin - Spätestens bis 31. Dezember müssen Autofahrer die von ihnen verursachten Schäden ihrer Versicherung melden, sofern diese den Schaden übernehmen soll.
Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin zufolge müssen normalerweise Unfallverursacher einen Schaden zwar innerhalb einer Woche anzeigen. Ausgenommen sind in der Kfz-Haftpflicht aber so genannte Kleinschäden bis 500 Euro. Diese müssen erst zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres bei der Versicherung gemeldet werden. Für im Dezember aufgetretene Schäden läuft die Meldefrist am 31. Januar 2005 ab. dpa-infocom
http://rhein-zeitung.de/a/service/auto/t/rzo114018.html |
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