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Montag, 15. Mär. 10

Bill GatesBrüs­sel/Lu­xem­burg - Der welt­größte Soft­ware­kon­zern Micro­soft beschäf­tigt die EU seit Jahren. Micro­soft rea­gierte auf die Sank­tio­nen der EU-Kom­mis­sion vom März 2004 mit einer Klage beim Luxem­bur­ger EU-Gericht.

MicrosoftBrüs­sel/Lu­xem­bur­g/Red­mond - Der welt­größte Soft­ware­kon­zern Micro­soft hat im Kampf gegen EU-Stra­fen eine schwere Schlappe erlit­ten: Das Luxem­bur­ger EU-Gericht bestätigte die Sank­tio­nen der EU-Kom­mis­sion in vollem…

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Chronologie: Microsoft beschäftigt die EU seit Jahren

Brüssel/Luxemburg - Der weltgrößte Softwarekonzern Microsoft beschäftigt die EU seit Jahren. Microsoft reagierte auf die Sanktionen der EU-Kommission vom März 2004 mit einer Klage beim Luxemburger EU-Gericht.

Bill Gates

Microsoft-Gründer Bill Gates.

Das Gericht wies am Mittwoch einen Antrag des Konzerns auf eine vorläufige Aussetzung der Auflagen zurück.

Die wichtigsten Schritte des Falls Microsoft:

31. Juli 2000: Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren wegen Marktmissbrauchs gegen Microsoft. Der Konzern wird verdächtigt, seine marktbeherrschende Stellung bei PC-Betriebssystemen auf angrenzende Märkte auszudehnen.

30. August 2001: Dieses Verfahren wird erweitert: Microsoft soll den Mediaplayer rechtswidrig an sein marktbeherrschendes Windows-System gekoppelt haben.

18. März 2004: Verhandlungen zwischen EU-Kommission und Unternehmen über eine einvernehmliche Lösung scheitern.

24. März 2004: Die EU-Kommission beschließt das Rekord-Bußgeld von 497 Millionen Euro. Für den Konzern schmerzlicher sind die Öffnungs-Auflagen: Er muss innerhalb von 90 Tagen Computerherstellern auch eine Windows-Version anbieten, die nicht mit dem Mediaplayer gekoppelt ist. Zudem wird er verpflichtet, binnen 120 Tagen bei Betriebssystemen für Netzwerkrechner (Server) technische Angaben zu Schnittstellen offen legen.

7. Juni 2004: Microsoft klagt beim EU-Gericht Erster Instanz gegen den Kommissionsbeschluss.

25. Juni 2004: Microsoft beantragt beim zweithöchsten EU-Gericht eine einstweilige Anordnung, mit der die Auflagen vorläufig ausgesetzt werden.

27. Juni 2004: Die EU-Kommission setzt die Öffnungs-Auflagen bis zur Gerichtsentscheidung über die einstweilige Anordnung aus.

30. September/1. Oktober 2004: Bei einer Anhörung in Luxemburg liefern sich Microsoft und die EU-Kommission einen offenen Schlagabtausch.

22. Dezember 2004: Der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, Bo Vesterdorf, weist den Antrags von Microsoft für die einstweilige Anordnung zurück. Das Hauptverfahren kann sich noch Jahre hinziehen.

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/a/service/computer/t/rzo114286.html
Mittwoch, 22. Dezember 2004, 19:23 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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