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Freitag, 19. Mär. 10

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Ob Böhmen oder Balaton: Kuren im Ausland sind keine Seltenheit

Hamburg - Ob Badekur in Böhmen oder Unterwassermassage in Ungarn - schon seit Jahren pilgern Deutsche in ausländische Kurorte.

Erholung im Ausland

Kurzentrum an der Isabella-Promenade von Franzensbad (Frantiskovy Lacne).

Etliche Reiseveranstalter bieten dazu Touren vor allem nach Osteuropa an.

Die jüngste Ankündigung von Krankenkassen, künftig auch stationäre Kuren in Tschechien zu finanzieren, hat daher viele aufhorchen lassen. So hat die Hanseatische Krankenkasse entsprechende Verträge mit dem Kurort Marienbad abgeschlossen, weitere Kassen wollen folgen. Wenig bekannt ist jedoch, dass die meisten Kassen schon heute einen Zuschuss zu ambulanten Kuren im Ausland zahlen.

Möglich macht dies das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz. Danach können alle Versicherten auch Leistungserbringer in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein gegen Kostenerstattung in Anspruch nehmen.

Übernommen würden allerdings maximal die Kosten, die entsprechende Leistungen bei ambulanten Kuren in Deutschland kosten, sagt Udo Barske, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes in Bonn. Auch werde eine Verwaltungsgebühr einbehalten. „Zudem muss die Kur von einem deutschen Arzt genehmigt und von der Kasse bewilligt worden sein.”

Dann jedoch kann der Patient im Prinzip selbst entscheiden, ob er die Massagen oder Bäder in Karlsbad oder Bad Nauheim nimmt. Anreise und Hotelaufenthalt müssen bei einer ambulanten Kur allerdings selbst bezahlt werden, erstattet werden nur die Gesundheitsleistungen, die der Patient später mit seiner Kasse abrechnet. „Er kommt dann mit den Belegen zu uns”, sagt Frank Meiners von der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) in Hamburg. Allerdings sei es auch hier ratsam, sich vorab mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Anders sieht es laut AOK-Sprecher Barske bei stationären Kuren aus: Hier hat der Patient keine Wahl und muss sich die Leistungen, also den Aufenthalt in einer bestimmten Einrichtung, grundsätzlich von seiner Kasse genehmigen lassen. In der Regel wurde dies bislang nur selten bewilligt: „Etwa wenn es bei bestimmten Indikationen in Deutschland keine geeignete Einrichtung gibt”, erläutert Meiners. Ein solch klassischer Ausnahmefall sei die Kur eines Patienten mit Schuppenflechte am Toten Meer in Israel.

Stationäre Kuren im Ausland will die AOK laut Barske auch weiterhin in der Regel nicht finanzieren: „Wir haben in Deutschland eine gute Qualität bei den Kuren.” Die DAK dagegen plant laut Meiners ebenfalls Verträge mit osteuropäischen Kurorten. Ähnliches haben auch mehrere Betriebskrankenkassen sowie die Techniker Krankenkasse vor.

Doch in der Praxis haben Patienten meist ein ganz anderes Problem: „Die Kassen sind bei Kuren generell knickerig geworden”, beklagt Christian Zimmermann vom Allgemeinen Patienten-Verband in Marburg. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der die Verschreibung des Arztes gegebenenfalls überprüft, sei strenger geworden.

Grundsätzlich empfiehlt auch Zimmermann, sich bei einem angestrebten Kuraufenthalt im Ausland, sei er ambulant oder stationär, mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse abzusprechen: „Der hat einen gewissen Ermessensspielraum.”

dpa-infocom


http://rhein-zeitung.de/a/service/gesundheit/t/rzo114298.html
Mittwoch, 22. Dezember 2004, 17:18 © RZ-Online GmbH (NewsDesk)
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